Wissenswertes

Richtlinien: Was umfasst die DIN 18650?

Auszüge aus der DIN 18650

Automatische Türsysteme in Deutschland genießen den weltweit höchsten Sicherheitsstandard. Die DIN 18650 wurde im Dezember 2005 veröffentlicht und ist nach kurzer Übergangszeit am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. In ihr werden die Sicherheitsanforderungen der EU-Maschinenrichtlinie umgesetzt und der Stand der Technik neu beschrieben. Die umfangreiche Norm erfasst alle Sicherheitsaspekte automatischer Schiebe-, Drehflügel- und Karusselltüren.

Die DIN 18650 wurde zum 01.Juli 2008 in die Bauregelliste beim DIBT aufgenommen und hat somit gesetzlichen Charakter.

 

An automatische Schiebetüren in Flucht-/Rettungswegen werden zusätzliche Anforderungen gestellt, diese sind in der AutSchR geregelt.

Parallel zur DIN 18650 wurde auf europäischer Ebene die EN 16005 eingeführt.

Da sie aber noch immer nicht in der Bauregelliste eingetragen ist, ist die DIN 18650 anzuwenden. Somit gelten beide Normen DIN 18650 sowie die DIN EN 16005 parallel zueinander.

Brandschutz: Was ist eine Brandverhütungsschau?

Die Brandverhütungsschau ist eine wichtige und unverzichtbare Aufgabe der Baurechtsbehörde und wird durch die Landesbauordnung festgelegt. Öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Großgaragen, Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² Verkaufsfläche und Veranstaltungsstätten für mehr als 200 Besucher unterliegen der Brandverhütungsschau. Diese werden in regelmäßigen Abständen (ca. alle 5 Jahre) auf ihre Brandsicherheit überprüft. Dabei dient die Brandverhütungsschau der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können.

Auch Anlagen und Räume, die durch ihre bauliche Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden fallen darunter.

Im Allgemeinen stellt die Brandverhütungsschau fest, ob bei der Entstehung und Ausbreitung von einem Feuer die Gefahren für Leben und Gesundheit vorschriftsmäßig vorgebeugt werden und die wirksamen Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.

Fenster und Türen: Müssen diese gewartet werden?

Fenster und Türen gehören unter Umständen zu den meist beanspruchten Bauteilen Ihrer Immobilie! Daher empfiehlt sich neben der häuslichen Reinigung und Pflege eine jährliche Wartung Ihrer Beschläge, Fenster-, Türen- und Fassadenelementen. Die dadurch verlängerte Lebensdauer und die Funktionssicherheit wird es Ihnen danken.

Kraftbetätigte Fenster (z.B. mit einem mechatronischen Beschlag) sollten mindestens einmal im Jahr durch einen Fachmann sicherheitstechnisch überprüft werden. Die jährliche Wartung stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Beschlagsteile auch in einem Panikfall ihre Funktion erfüllt. Achten Sie darauf, dass die Prüfung dokumentiert wird. Eine Wartungsvereinbarung mit einem Fachbetrieb wird hier empfohlen.

Folgende Wartungskriterien sollten überprüft werden:

R

Gängigkeit

Kann am Drücker überprüft werden. Durch Fetten / Ölen oder Nachstellen der Beschläge kann die Gängigkeit verbessert werden.

R

Befestigung

Sitz und Festigkeit der Schrauben wird überprüft und ggf. nachgezogen oder ausgetauscht.

R

Verschleiß

Verschleiß macht sich durch zu großes Spiel oder Wackeln der des Bauteils bemerkbar. Die Beschläge werden dann (kostenpflichtig) ersetzt.

R

Beschädigung

Beschädigungen und Verformungen werden durch die Sichtprüfung festgestellt. Diese sind dann zu erneuern.

Gemeinsam arbeiten wir täglich daran,

Ihr Problemlöser zu sein und freuen uns auf die Zusammenarbeit.